Pflichtweiterbildung für Berufskraftfahrer
Jeder Berufskraftfahrer muss sich in regelmäßigen Abständen weiterbilden, um seinen LKW Führerschein zu behalten. Diese Pflichtweiterbildung ist gesetzlich verankert.
Jeder Berufskraftfahrer muss sich in regelmäßigen Abständen weiterbilden, um seinen LKW Führerschein zu behalten. Diese Pflichtweiterbildung ist gesetzlich verankert.
Alle Berufskraftfahrer, die zu gewerblichen Zwecken Fahrten im Rahmen der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE durchführen, müssen eine obligatorische Pflichweiterbildung besuchen.
Kenntnisbereiche nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung BKrFQV:
Berufskraftfahrer im Personen- oder Güterverkehr und gewerblich unterwegs
Rechtsvorschriften, Markt und Image, digitaler Tachograph, Eco-Training, Gesundheit und Sicherheit, Fahrphysik
(Nach Liste der Kenntnisbereiche)