Alle Ausbildungsangebote für Bus in der Übersicht.

Egal ob Gelegenheits- oder Linienverkehr. Du willst in Zukunft im Personenverkehr tätig sein? Dann lege jetzt den Grundstein mit dem Erwerb des Busführerscheins beim VerkehrsCampus.

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Ausbildungsangebot

Bus Führerschein
Klasse D

N

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

N

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

M

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A

Zugangsvoraussetzungen

N

Mindestalter 24 Jahre

N

23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

N
21 Jahre:

  • nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder

  • nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km,

N
20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,

  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

  • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,

N

18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung siehe 20 Jahre, im Linienverkehr bis 50 km,

N

18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung siehe 20 Jahre, bei Fahrten ohne Fahrgäste.

N

Personalausweis oder Reisepass

N

Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe (gemäß § 19 FeV)

N

Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Muster Anlage 5 FeV) 

N

Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen – Augenärztliche Untersuchung gem. Anlage 6 Punkt 2 FeV

N

MPU

N

Passbild (biometrisch)

N

Vorbesitz Klasse B

Dauer der Ausbildung

Theoretische Mindestausbildung

Bei Erweiterung
6 Doppelstunden Grundstoff

klassenspezifischer Stoff:
Vorbesitz Klasse B: 18 Stunden
Vorbesitz Klasse C: 8 Stunden
Vorbesitz Klasse C1: 12 Stunden
Vorbesitz Klasse D1: 8 Stunden

Praktische Mindestausbildung

Erweiterung von B/C1
(Vorbesitz bis 2 Jahre) auf D

45 Grundausbildungsfahrten
22 Überlandfahrten
14 Autobahnfahrten
8 Nachtfahrten
1 Unterweisung am Fahrzeug

Erweiterung von B/C1
(Vorbesitz mehr als 2 Jahre) auf D

33 Grundausbildungsfahrten
12 Überlandfahrten
8 Autobahnfahrten
5 Nachtfahrten
1 Unterweisung am Fahrzeug

 

Erweiterung von C 
(Vorbesitz bis 2 Jahre) auf D

14 Grundausbildungsfahrten
16 Überlandfahrten
8 Autobahnfahrten
6 Nachtfahrten
1 Unterweisung am Fahrzeug

Erweiterung von C 
(Vorbesitz mehr als 2 Jahre) auf D

7 Grundausbildungsfahrten
8 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
1 Unterweisung am Fahrzeug

Ausbilder und Fahrzeuge für deine Ausbildung

In der Führerscheinausbildung wirst Du durch fachkundige Dozenten und unter modernen Aspekten ausgebildet. Unsere Ausbildungsfahrzeuge sind auf dem neuesten Stand und optimal auf die Anforderung in der Fahrschülerausbildung ausgelegt.

Ausbildungsangebot

Bus Führerschein
Klasse DE

N

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

N

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

M

Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A

Zugangsvoraussetzungen

N

Mindestalter 24 Jahre

N

23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

N
21 Jahre:

  • nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder

  • nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Linienverkehr bis 50 km,

N
20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,

  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder

  • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,

N

18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung siehe 20 Jahre, im Linienverkehr bis 50 km,

N

18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung siehe 20 Jahre, bei Fahrten ohne Fahrgäste.

N

Personalausweis oder Reisepass

N

Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe (gemäß § 19 FeV)

N

Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß Muster Anlage 5 FeV) 

N

Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen – Augenärztliche Untersuchung gem. Anlage 6 Punkt 2 FeV

N

MPU

N

Passbild (biometrisch)

N

Vorbesitz Klasse B

Dauer der Ausbildung

Theoretische Mindestausbildung

keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praktische Mindestausbildung

Erweiterung von D auf DE
4 Grundausbildungsfahrten
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
1 Unterweisung am Fahrzeug

Kursübersicht Bus Führerschein

Alle Kurse zum Führerschein für den Bus im Überblick. Klicken Sie auf den entsprechenden Termin um mehr Informationen zu erhalten und mit uns in Kontakt zu treten.

AUSBILDUNGSANGEBOT

Führerschein Bus (Klasse D/DE)

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